Wählen Sie Ihre Sprache:

Dolmetscher- und Übersetzungsdienste
für Deutsch und Russisch

Gemäß Artikel 11 des Bundesgesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ ist ein Bürger der Russischen Föderation verpflichtet, jede Tatsache des Erwerbs der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates zu melden. Ein Bürger der Russischen Föderation, der sich außerhalb der Russischen Föderation aufhält, kann die entsprechende Mitteilung innerhalb von sechzig Tagen nach dem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft bei der russischen Auslandsvertretung am Ort seines Aufenthalts im Ausland einreichen. Die Mitteilung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, der auf der Grundlage einer gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation notariell beglaubigten Vollmacht handelt, eingereicht werden. Der Mitteilung sind der Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation (Inlands- oder Auslandsreisepass) sowie eine Kopie des Reisepasses eines anderen Staates oder ein anderes Dokument beizufügen, das die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates bestätigt.

Ich bin staatlich geprüfte ermächtigte Übersetzerin und kann Ihnen bei der Übersetzung aller erforderlichen Dokumente behilflich sein!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dolmetscher- und Übersetzungsdienste
für Deutsch und Russisch