Sicher haben Sie es gehört: Am 27. Juni 2024 ist in Deutschland das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ in Kraft getreten.
Personen, die sich einbürgern lassen möchten, müssen sich nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Durch das Gesetz wird außerdem die Voraufenthaltszeit bis zur Einbürgerung von 8 auf 5 bzw. 3 Jahre bei besonders guter Integration verkürzt.
Sie interessieren sich für die doppelte Staatsbürgerschaft?
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Als staatlich geprüfte und ermächtigte Übersetzerin für Russisch unterstütze ich Sie bei der Übersetzung sämtlicher Papiere.